Welche Speisen sind der Thora entsprechend erlaubt?
Als erlaubte „koschere“ Speisen gelten Fleisch von allen wiederkäuenden Tieren, wie zum Beispiel Rinder, Schafe und Ziegen, Geflügel sowie alles, was im Wasser schwimmt und schuppig ist.
Nicht erlaubt sind Schweinefleisch, Raubvögel und Krustentiere.
Autor: Manfred Zorn