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Säkularisierung: Was bedeutet das?

Unter dem Begriff "Säkularisierung" wird die sich in der Epoche der Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts andeutende Abkehr der Gesellschaft von Religion und Kirche verstanden. Eine daraus folgende institutionelle Trennung von Kirche und Staat schien somit zunehmend unausweichlich.

Background

Wie gestaltete sich der Umgang zwischen Staat und Kirche bis dahin?

Begonnen mit

  • Konstantin dem Großen (280-337),
  • Theodosius I. dem Großen (347-395),
  • Justinian I. (482-565),
  • Karl dem Großen (748-814) und der
  • Dynastie der Ottonen (etwa von 850-1024),

verfolgten die Herrscher – bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 – das Prinzip der Verquickung von Staat und Kirche. Wobei die Oberhoheit über die Belange der Herrschaftsausübung allerdings dem Staat, also der weltlichen Macht oblag.

Hintergrund dieses Vorgehens war, so heißt es, im Wesentlichen die Furcht vor möglichen Aufmüpfigkeiten weltlicher Konkurrenten. Zum Beispiel der Herzöge, der Land- und Markgrafen oder der Fürsten. Während diese Gruppe zu allem Überfluss auch noch ihre Pfründe und Latifundien hätte vererben können, drohte diese Gefahr von den geistlichen Würdenträgern nicht. Wegen des Zölibats

Herangehensweise

Wie profitierte der Klerus?

Damit diese Praxis aber auch Erfolg hatte, wurde der Status der sogenannten Reichskirche nicht nur ausgebaut, sondern gleichzeitig die kirchlichen Würdenträger mit

  • üppigem Grundbesitz,
  • Mitspracherecht in Verwaltung, Markt-, Münz- und Zollangelegenheiten und
  • sonstigen Privilegien

korrumpiert.

Trotz in der Folge so gut wie immerwährender Auseinandersetzungen zwischen Kaisern, Königen und Päpsten um Macht und Einfluss, bot diese Verfahrensweise dem Klerus über die Jahrhunderte letztlich aber doch einen aberwitzigen Besitzzuwachs. 

Finitum

Wodurch wurde dem Konstrukt einer Reichskirche Einhalt geboten?

Eine schleichende Entwicklung kirchlichen Machtverlustes setzte zwar bereits zur Zeit der

ein, fand ihren endgültigen Abschluss aber definitiv mit dem Reichsdeputationshauptschluss (dem sogenannten "Immerwährenden Reichstag" der Vertreter der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation) auf dem Reichstag in Regensburg 1803 – einhergehend mit der Enteignung geistlicher Besitztümer (Säkularisation) zu Gunsten des Staates.

Die mit dem Reichsdeputationshauptschluss gefassten Beschlüsse läuteten letztendlich nicht nur das Ende (1806) des Heiligen Römischen Reiches ein, sondern rissen im Gefolge gleichfalls die Institution Reichskirche mit.

Deutschland 

Wann kam es hier zur Trennung von Staat und Kirche?

In Deutschland wurde diese Trennung in der "Weimarer Reichsverfassung" von 1919 bindend festgeschrieben. Zwar wurde Glaubensfreiheit gewährleistet und der Staat zog/zieht – gegen eine Aufwandsentschädigung – die Kirchensteuer ein, aber eine sogenannte Staatskirche (eine vom Staat vorgeschriebene offizielle Religion) war/ist dabei ausgeschlossen.

Autor:

Quellen:

  • "Mönche, Krieger, Lehensmänner" (rororo: Das farbige LIFE Bildsachbuch)
  • "Duden: Das große Buch der Allgemeinbildung" (Dudenverlag)
  • "Deutsche Geschichte: 1618-1815" (Heinrich Pleticha, Hg./Bertelsmann Lexikon Verlag)
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