Unter Schirmherrschaft von
Factory Seven Media & Consulting
navigator-allgemeinwissen.de
   X   

[Allgemeinwissen von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Medikamente von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Diagnostik & Laborwerte von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Therapieverfahren von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Gesundheitsthemen von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Symptome von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   
Suche

Navigator-Allgemeinwissen

Darf der Vermieter kündigen, wenn ich mit der Miete im Rückstand bin?

Ja. Allerdings natürlich nicht, wenn nur eine Monatsmiete nicht gezahlt wurde. Ist man aber mit zwei oder mehr Monatsraten im Rückstand, hat der Vermieter das Recht auf eine Kündigung, in diesem Fall sogar einer fristlosen Kündigung. Das gleiche gilt bei mehreren nur teilweise beglichenen Mietraten, wenn die Gesamtsumme mehr als 1 Monatsmiete beträgt (oder 2 Monatsmieten bei Kündigung nach einem längeren Zeitraum).

Natürlich muss der Vermieter vorher schriftlich gemahnt haben. Wobei man bei einem Mietverhältnis schon davon ausgehen darf, dass man von der Mietpflicht weiß und die Zahlungen eigenverantwortlich regelt.

Außerdem kann man der Kündigung entgegenwirken, wenn man spätestens einen Monat nach Eingang der Kündigungsklage die Zahlung nachholt. Passiert das allerdings zum zweiten Mal, ist auch diese verspätete Zahlung kein Schutz vor der Vollstreckung der Kündigung.

Viele Schlupflöcher

Ein Recht auf Widerspruch hat der Mieter darüber hinaus bei Vorliegen besonderer Härten, wenn er zum Beispiel nachweisen kann, dass ein Ersatzwohnraum zu gleichen Bedingungen praktisch nicht gefunden werden kann. Zumindest kann man damit einen Aufschub erwirken.

Das alles ändert aber nichts daran, dass der Vermieter ein Recht auf die Zahlung hat. Auch dann also, wenn Sie sich aus der Kündigung herauswinden können, sind Sie die Mietzahlungen schuldig. Eine Ausnahme ist natürlich, wenn Sie die Nichtbezahlung der Miete vorher angekündigt haben und es dafür einen triftigen Grund gibt, zum Beispiel, wenn die Wohnung oder das Haus unzumutbare Mängel aufweist.

Sollte ein solcher oder ähnlicher Kündigungsfall bei Ihnen vorliegen, vergewissern Sie sich aber lieber noch einmal bei einem Anwalt, da sich die Rechtssituation laufend ändert.

Haben Sie eigene Erfahrungen oder eine andere Meinung? Dann schreiben Sie doch einen Kommentar (bitte Regeln beachten).

Kommentar schreiben

Inhaltsverzeichnis Top
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.