Unter Schirmherrschaft von
Factory Seven Media & Consulting
navigator-allgemeinwissen.de
   X   

[Allgemeinwissen von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Medikamente von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Diagnostik & Laborwerte von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Therapieverfahren von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Gesundheitsthemen von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   

[Symptome von A bis Z]

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

   X   
Suche

Reichskirche: Was ist das?

Unter dem Begriff Reichskirche ist, in aller Kürze, ein System zu verstehen, mit dem ein Herrscher wichtige staatstragende Ämter und die damit verbundenen Obliegenheiten an – ihm genehme – Kirchenleute delegiert, die Institution Kirche aber dennoch unter weltlicher Herrschaft bleibt.

Interpretation

Reichskirche – was bedeutet das genau?

Das heißt:

Weltliche und kirchliche Macht gingen eine enge institutionelle und personelle Verbindung ein. Staat und Kirche waren nicht getrennt.

Ein kluger Schachzug, konnten doch die Gottesmänner dem jeweiligen Regenten nicht ins Gehege pfuschen. Denn, im Gegensatz zu möglichen weltlichen Konkurrenten (Herzöge, Land- und Markgrafen, Fürsten) waren Amt und Würde nicht vererbbar. Wegen der Ehelosigkeit, des Zölibats.         

Entwicklungsprozess

Auf wen soll der Begriff Reichskirche zurückzuführen sein?

Konstantin der Große

Ein nicht wirklich ausformulierter Gedanke an ein Wirkung zeigendes Reichskirchensystem, soll auf die Religionspolitik Konstantins des Großen (um 280-337), also auf die Anerkennung und Eingliederung der christlichen Kirche in das Römische Reich im Jahre 313 zurückzuführen sein.

Theodosius I. der Große

Gefolgt von der 380 durch Kaiser Theodosius I. dem Großen (347-395) veranlassten Erhebung des Christentums zur alleinigen Staatsreligion im Römischen Reich, die fortan unter dem Schutz, aber auch unter dem bestimmenden Einfluss weltlicher Herrscher stand.

Justinian I.

Justinian I. (482-565), der die Christianisierung im Byzantinischen Reich energisch und passioniert vorantrieb, gilt nicht nur als einer der herausragendsten Herrscher Ostroms, sondern strebte mit seiner Religionspolitik gleichermaßen eine enge Bindung und Vernetzung von Staat und Kirche an. Ebenfalls mit dem Anspruch, dass in dieser Verbindung die weltliche Macht, also der Staat, über die der Kirche zu stehen hat.       

Karl der Große

Karl der Große (etwa 748-814) war es dann aber, der mit seiner Autorität und seinem politischen Einfluss die Kirche – wenn man so will – unter staatliche "Kontrolle" gestellt hat.

Fortführung

Was wurde aus der Reichskirche unter den Ottonen?

Im 9/10. und frühen 11. Jahrhundert wurde die Reichskirche – zwecks effizienterer Verwaltung des Reiches – vor allem von den Ottonen eingespannt. Der Begriff Reichskirche umfasste im Heiligen Römischen Reich die Gesamtheit kirchlicher Institutionen. Also beispielsweise Bistümer, Abteien, Stifte, Pfarreien und Kapellen. Die Ottonen führten den von Konstantin dem Großen und Karl dem Großen geprägten Anspruch: "Alle Macht dem Staat", sozusagen nahtlos fort.

Mit Speck fängt man Mäuse

Damit dieses Unterfangen auch Erfolg hatte, wurde der Status der Reichskirche nicht nur ausgebaut, sondern gleichzeitig die kirchlichen Würdenträger mit üppigem Grundbesitz, Mitspracherecht in Verwaltung, Markt-, Münz- und Zollangelegenheiten und sonstigen Privilegien korrumpiert.

Damit aber diese – durchaus eigennützige – Großzügigkeit der ottonischen Regenten nicht doch klammheimlich zur Entstehung neuer zusätzlicher Machteliten führte, wurden Bischöfe und Äbte ausschließlich durch den König ernannt, aber – der kluge Mann baut vor – gleichzeitig die so erreichten Kirchenämter als nicht erblich erklärt.

Investiturstreit und Wormser Konkordat

Diese Gepflogenheiten führten im 11./12. Jahrhundert zum sogenannten Investiturstreit, einem Machtkampf zwischen Päpsten, Königen und Kaisern um Privilegien, Rechte und Pflichten. Immerhin hatte die ottonische Politik den Grundstein zu finanzieller, wirtschaftlicher und (damals) auch militärischer Macht der Kirche gelegt.

Mit dem Wormser Konkordat wurde dieser Streit schließlich im Jahre 1122 zwischen Papst Calixtus II. (1060-1124) und Kaiser Heinrich V. (1081/1086-1125) beigelegt. Zwar nicht in allen Punkten, aber doch mit erweiterter Einflussnahme auf kirchliche Belange durch die Kurie.

Auflösung

Reichsdeputationshauptschluss – was bedeutet das?

Der sogenannte Reichsdeputationshauptschluss wurde 1803 auf dem Reichstag in Regensburg beschlossen und verabschiedet. Die bisher über dreihundert Klein- und Mittelstaaten wurden sozusagen reformiert. Und zwar auf Druck Kaiser Napoleons (1769-1821).

Der Flickenteppich kleiner und kleinster Herrschaftsgebiete wurde aufgelöst. Zwar entstand kein Nationalstaat, wie es beispielsweise Frankreich und England bereits vorgemacht hatten, zumindest aber wurden die so gut wie unüberschaubare Anzahl reduziert und an deren statt größere Staatsgebilde geschaffen. Dieser territoriale Strukturumbruch hatte drastische Veränderungen eines bisher angenommenen "Weiter so" zur Folge.

Säkularisierung

Die mit dem Reichsdeputationshauptschluss gefassten Beschlüsse läuteten letztendlich nicht nur das Ende (1806) des Heiligen Römischen Reiches ein, sondern rissen im Gefolge gleichfalls die Institution Reichskirche mit. Der in der Epoche der Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts aufgekommene Begriff "Säkularisierung" fasste Fuß. Und damit die mit diesem Begriff gemeinte institutionelle Trennung von Kirche und Staat. 

In Deutschland wurde diese Trennung in der "Weimarer Reichsverfassung" von 1919 bindend festgeschrieben.

Das heißt:

Zwar wurde Glaubensfreiheit gewährleistet und der Staat zog/zieht – gegen eine Aufwandsentschädigung – die Kirchensteuer ein, aber eine sogenannte Staatskirche (eine vom Staat vorgeschriebene offizielle Religion) war/ist dabei ausgeschlossen.

Dieser Entwicklung des kirchlichen Machtverlustes vorausgegangen, war die bereits zur Zeit

  • der Reformation (etwa zwischen 1517 und 1648),
  • nach dem dreißigjährigen Krieg (1618 bis 1648),
  • während der Französischen Revolution (1789 bis 1799) und – wie weiter oben erwähnt –
  • nach dem Reichsdeputationshauptschluss (dem sogenannten "Immerwährenden Reichstag" der Vertreter der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation) von 1803

stattgefundene Enteignung geistlicher Besitztümer ("Säkularisation") zu Gunsten des Staates.

Autor:

Quellen:

  • "Mönche, Krieger, Lehensmänner" (rororo: Das farbige LIFE Bildsachbuch)
  • "Duden: Das große Buch der Allgemeinbildung" (Dudenverlag)
  • "Deutsche Geschichte: 1618-1815" (Heinrich Pleticha, Hg./Bertelsmann Lexikon Verlag)
Haben Sie eigene Erfahrungen oder eine andere Meinung? Dann schreiben Sie doch einen Kommentar (bitte Regeln beachten).

Kommentar schreiben

Inhaltsverzeichnis Top
Anzeige
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.