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Was ist eine Monarchie – und worin liegt der Unterschied zur Republik?

Liest man die zahlreichen und einschlägigen Ausführungen zu dieser Frage, stößt man unvermutet auf eine zuvor nicht geahnte Komplexität. Trotzdem, soweit möglich, hier der Versuch einer möglichst kurzen Antwort.

Monarchie

In einer Monarchie (griech. Alleinherrschaft) wurde/wird der Herrschaftsbereich (Land, Staat) durch einen Kaiser, König, Zar (in Russland bis November 1917) oder Schah (in Persien/Iran bis 1979) repräsentiert.

Republik

In einer Republik dagegen werden diese Aufgaben – statt vom Monarchen – von einem Präsidenten (Staatsoberhaupt) wahrgenommen.

Staatsformen Monarchie

Beide Staatsformen, sowohl die Erb- oder Wahlmonarchie als auch die Republik, gab/gibt es in verschiedenen Spielarten bzw. Regierungssystemen und Ausdrucksformen.

So wird die Monarchie unterschieden in:

  • die absolute Alleinherrschaft. Exemplarisch verdeutlicht durch den französischen König Ludwig XIV. (1638-1715), der – allerdings unerwiesenermaßen – gesagt haben soll: „L État c´est moi“/ „Der Staat bin ich“,
  • eine ständische Monarchie, in der der Adel, die Bürger und der Klerus ein Mitspracherecht hatten,
  • eine konstitutionelle Monarchie, bei der eine Volksvertretung bei wichtigen staatspolitischen Fragen einbezogen wird und
  • die parlamentarische Monarchie, in der der Monarch formal zwar Staatsoberhaupt ist, aber letztlich lediglich als Repräsentant des Staates fungiert. Siehe hierzu z.B. die in der „Yellow Press“ immer wieder gern vermarkteten Königshäuser Großbritanniens, Belgiens, Dänemarks, Spaniens, na, und einige andere mehr.

Staatsformen Republik

Von den bei den Vereinten Nationen (UNO) sozusagen Schulter an Schulter sitzenden Vertretern von weltweit zurzeit 193 Ländern (plus etwa einem Dutzend weiterer Staaten mit umstrittenem Status), bezeichnet sich der überwiegende Teil als Republik. Allerdings mit durchaus interpretationsfähigen Erscheinungsformen.

Im Wesentlichen gibt es da

  • Volksrepubliken (Nordkorea, China, Laos) mit einem Einparteiensystem, die, so kann man es wohl sagen, letztlich einer diktatorischen Alleinherrschaft entsprechen,
  • sogenannte semipräsidentielle Regierungssysteme – wie zum Beispiel Frankreich oder Russland1), deren Präsidenten direkt vom Volk oder wie in der Präsidialdemokratie der USA (mittelbar) durch so genannte Wahlmänner (Electoral College) gewählt werden,
  • Königreiche, Fürstentümer, Emirate und Sultanate – beispielsweise Spanien, UK, Schweden, Saudi-Arabien, Katar, Monaco, Swasiland u.a.m. – die sowohl einer absoluten, konstitutionellen oder parlamentarischen Monarchie entsprechen.

Außerdem, und das ist der weitaus größere Teil aller Mitgliedsländer, deren Staatsform die

  • (demokratisch) parlamentarische Republik ist.

Letzteres ist eine Staatsform, in der der Regierungschef (Kanzler, Premierminister, Ministerpräsident) vom Parlament gewählt wird (repräsentative/mittelbare Demokratie). Allerdings werden dem Regierungschef gegenüber dem Staatsoberhaupt – also dem mehr oder weniger lediglich mit repräsentierenden Aufgaben betrauten Präsidenten – erweiterte Befugnisse eingeräumt.

1)In der Verfassung Russlands wird das flächenmäßig größte Land der Erde zwar als demokratischer föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Regierungsform beschrieben. Nach Lage der Dinge scheint das heute vorzufindene politische System indessen mehr einem Mix aus Autokratie und Oligarchie bzw. einer autoritären Präsidialherrschaft, wenn nicht sogar einer Diktatur zu entsprechen. Von freiheitlich-demokratischen Grundrechten so gut wie keine Spur.

Übrigens

In Zeiten der

  • Antike,
  • der vom 7/8. Jahrhundert bis 1797 währenden Republik Venedig und der
  • Herrschaft der Ratsgeschlechter in deutschen  Städten (etwa vom 13. bis zum 18. Jahrhundert),

gab es noch die Regierungsformen

  • Aristokratie ("Herrschaft der Besten") sowie die
  • Oligarchie ("Herrschaft einer kleinen Gruppe").

Quellen:

  • "Staatsbürger Taschenbuch" (Model, Creifelds, Lichtenberger, Zierl/C.H.Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München)
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