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Wie war die Römische Republik politisch strukturiert?

Die Römische Republik ist die zweite Phase des Römischen Reiches. Mit zwei Konsuln an der Spitze der Regierung, die sich gegenseitig kontrollieren konnten und auch sollten, gab es nun keinen König mehr.

Begriffserklärung

Was ist gemeint, wenn von der Römischen Republik gesprochen wird?

Mit dem Begriff "Römische Republik" (res publica/öffentliche Sache) wird die Zeitspanne von etwa 510/509 v. Chr. bis 27 v. Chr. bezeichnet. Nach der historisch üblichen Einteilung, wird die Geschichte des Römischen Reiches in der Regel in vier Zeitabschnitte gegliedert:

  • Römische Königszeit (753-510/509 v. Chr.),
  • Römische Republik (510/509-27 v. Chr.),
  • Römische Kaiserzeit (Prinzipat; 27 v. Chr. bis etwa 285 n. Chr.) und
  • Spätantike (Ende 3. Jahrhundert bis zur Auflösung des Weströmischen Reiches 476)

Die Staatsform "Römische Republik" ersetzte also die bisherige "altrömische Königszeit". 

Anlass

Was war der Auslöser für den Wechsel des Herrschaftssystems?

Als Grund für den Übergang in eine neue Regierungsform war, mutmaßlich, die allgemeine Unzufriedenheit der römischen Bürger mit ihren Herrschern. Im Besonderen mit dem letzten der insgesamt sieben etruskischen Könige, Lucius Tarquinius Superbus.

Als sich dessen Sohn – der Legende nach – eines ungehörigen sexuellen Vergehens schuldig gemacht hatte und die Tat durch den Freitod des Opfers ruchbar wurde, musste der Vater, eben jener Lucius Tarquinius Superbus, den Kopf für den Sohn hinhalten. Denn die allgemeine Empörung in der Bevölkerung war nach diesem Eklat so groß, dass Superbus 510/509 v. Chr. aus dem Amt gejagt und in die Verbannung geschickt wurde.

Statt nun weiterhin auf monarchische Staatsstrukturen zu setzen, entschieden sich die Römer für die Wende. Also, fort mit der Monarchie, hin zur Staatsform der Republik – bei der die Regierenden für eine bestimmte Zeit vom Volk oder von Repräsentanten des Volkes gewählt werden …

Struktur

Wie war die Römische Republik politisch organisiert?

Zu Beginn wenig republikanisch. Um nicht zu sagen: Sie, die Republik, war sehr, sehr einseitig strukturiert.

So war die Römische Republik unmittelbar nach dem Ende der römischen Königszeit keinesfalls eine Sache des Volkes (res publica/öffentliche Sache). Lange Zeit blieb der sogenannte kleine Mann Bürger zweiter Klasse. Bauern, Händler, Handwerker und andere mehr – Plebejer (lat.: plebs/Volk) genannt – hatten Mühe, sich gegen die Reichen (Patrizier = adelige Großgrundbesitzer, Oberschicht) durchzusetzen.

Senat

Anfangs nahmen ausschließlich Patrizier als Senatoren auf den dreihundert Sitzen des Senats (Rat der Alten) Platz. Und die rekrutierten sich aus ehemaligen Magistraten und/oder sonstigen Schwerreichen. Waren diese Leute erst einmal dort angekommen, saßen sie auf Lebenszeit auf ihren Stühlen. Sie waren – wie eigentlich vorgesehen – nicht nur beratend tätig, sondern bestimmten schlicht die Richtlinien der Politik.

Magistrat

Als zweite Institution des Staatsapparates fungierte der so genannte Magistrat (Behörde/Beamtenapparat). Der Magistrat setzte sich zusammen aus – jeweils für nur ein Jahr von der Volksversammlung gewählten –

  • 2 Konsuln,
  • 6-8 Prätoren,
  • 4 Ädilen und
  • 20 Quästoren.

Was waren die jeweiligen Aufgabenbereiche?

Die beiden

  • Konsuln repräsentierten das höchste Staatsamt. Allerdings konnte der eine ohne Zustimmung des anderen – nach dem Vier-Augen-Prinzip – nichts allein entscheiden.
  • Die „Prätoren“ waren mit vornehmlich richterlichen Aufgaben betraut,
  • die vier „Ädilen“ waren zum Beispiel für das Bauwesen, die öffentlichen Spiele, die „Polizei“, Infrastruktur und Märkte verantwortlich, und
  • die zwanzig Quästoren für die Finanzen.

Die für eine lange Periode mit Patriziern und sonstigen Reichen besetzten Volksversammlungen (comitia curiata/comitia centuriata) wählten den Magistrat, erließen Gesetze, entschieden über Krieg und Frieden sowie gegebenenfalls über zu vollstreckende Todesurteile.

Wie kam es zur Bildung eines Volkstribunats?

Im Zuge langwieriger Auseinandersetzungen zwischen Patriziern und Plebejern um Gleichstellung und Mitbestimmung, kam es – wahrscheinlich um 494/491 v. Chr. herum – zur Bildung eines Volkstribunats (comitia populi tributa/comitia plebis).

Diesem Tribunat standen in der Folgezeit erst ein, dann zwei, dann fünf und irgendwann später sogar zehn vom Volk gewählte Volkstribunen (tribunus plebis) vor. Und, auch die Volkstribune wurden von der Volksversammlung der Plebejer lediglich für ein Jahr gewählt.

Und doch dauerte es noch knappe einhundertdreißig Jahre, bis auch Plebejer den Beamtenstatus (Konsuln und/oder Magistrate) erreichen konnten. Schließlich, wiederum gute achtzig Jahre später, konnte die Versammlung der Plebejer sogar Gesetze beschließen.

Apropos

Das Kennzeichen oder Symbol der Römischen Republik bestand aus den Buchstaben S. P. Q. R. und stand für "Senatus Populusque Romanus"/Senat und Volk Roms.

Autor:

Quellen:

  • "Römisches Reich" (Das farbige LIFE Bildsachbuch/rororo)
  • "Geschichte: Kompakt & visuell" (Philip Parker/Dorling Kindersley Verlag, München)
  • "Die Römer" (H.D. Stöver/Econ Verlag Düsseldorf, Wien)
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